Private Arbeitsvermittlung / Personalverleih

Wer in der privaten Arbeitsvermittlung oder im Personalverleih tätig ist, benötigt eine entsprechende Betriebsbewilligung. Erteilt wird die Bewilligung, wenn alle Voraussetzungen gemäss dem Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG) und der Arbeitsvermittlungverordnung (AVV) erfüllt sind.

Das Bewilligungsgesuch sowie Informationen, welche Beilagen mit dem Gesuch eingereicht werden müssen, und weitere Musterdokumente finden Sie unten bei den Publikationen und auf der Homepage von arbeit.swiss.

Publikationen

Publikationen
Titel Typ
Bericht Personalverleih
Bericht private Arbeitsvermittlung
Gesuch