Arbeitsamt

Das Arbeitsamt ist für die Innerrhoder Bevölkerung und Wirtschaft tätig, insbesondere im Bereich des Arbeitsmarktes sowie des betrieblichen Arbeitnehmerschutzes. Es ist die kantonale Stelle für Fragen zum Arbeitsmarkt und Arbeitsrecht.

Zusammen mit dem Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) und der kantonalen Arbeitslosenkasse Appenzell I.Rh. vollzieht es das Arbeitslosenversicherungsgesetz und fällt Vorentscheide für Kurzarbeits- und Schlechtwetterentschädigungen.

Die dem Arbeitsgesetz unterstellten Betriebe werden vom Arbeitsinspektorat für die Einhaltung der Arbeitszeitbestimmungen, der Vorsorge gegen Betriebsunfälle und Berufskrankheiten, der Arbeitshygiene und des Gesundheitsschutzes beraten und überwacht. Baugesuche für Neu- und Umbauten von gewerblichen Betrieben werden überprüft. Die Einhaltung der Bestimmungen des Entsendegesetzes (Flankierende Massnahmen) und des Bundesgesetzes gegen die Schwarzarbeit wird überwacht.

Für die private Arbeitsvermittlung und den Personalverleih werden die erforderlichen Bewilligungen erteilt.