Regionales Arbeitsvermittlungszentrum (RAV)
Das RAV unterstützt Stellensuchende auf ihrem Weg zu einer neuen Anstellung und vermittelt den Unternehmen geeignetes Personal
Die Aufgaben des Regionalen Arbeitsvermittlungszentrums (RAV) sind im Rahmen einer Leistungsvereinbarung an die Ausgleichskasse Appenzell I.Rh. übertragen worden. Die Aufsicht verbleibt beim Arbeitsamt.
Arbeitslosigkeit
Sofern Sie die Kündigung erhalten haben oder sonstwie von Arbeitslosigkeit betroffen oder bedroht sind, müssen Sie:
- sich unverzüglich beim RAV anmelden
- sich unverzüglich auf offene Stellen bewerben und Ihre Bemühungen dokumentieren
Weitere Informationen und Unterlagen finden Sie auf der Homepage von arbeit.swiss.