Elektronischer Geschäftsverkehr
Anmeldungen elektronisch einreichen
Zur Einreichung benötigen Sie eine SuisseID, das heisst, das Dokument muss mit einer anerkannten qualifizierten elektronischen Signatur der Absenderin oder des Absenders versehen sein. Es ist Ihnen überlassen, die Anbieterin der SuisseID auszuwählen.
Zur Übermittlung an das Handelsregisteramt steht Ihnen das Kontaktformular zur Verfügung. Die Eingabe sowie die Beilagen sind im Format PDF/A zu übermitteln.
Füllen Sie ihre Formulare elektronisch aus. Mit der SuisseID können Sie diese mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur unterzeichnen.
Die gesetzlichen Grundlagen für den elektronischen Geschäftsverkehr sind in der Handelsregisterverordnung geregelt.
Hinweis:
Notare/Urkundspersonen, die nicht im Register der Urkundspersonen (www.upreg.ch) registriert sind, können Urkunden nicht elektronisch einreichen.