Handelsregistergeschäfte im Juni bzw. Dezember

Handelsregistergeschäfte im Juni bzw. Dezember

Erfahrungsgemäss geht in den Monaten November/Dezember und Mai/Juni ein Mehrfaches der sonst üblichen Anzahl an Geschäften ein. Es muss deshalb mit einer längeren Bearbeitungszeit gerechnet werden. Eintragungen werden dabei prioritär behandelt. Vorprüfungen und weitere Dienstleistungen werden im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten bearbeitet.

Geschäfte, welche zwingend bis Ende Juni eingetragen werden müssen, sollten daher frühzeitig, jedoch spätestens bis zum 15. Mai eintragungsfähig eingereicht werden.

Geschäfte, welche zwingend bis Ende Dezember eingetragen werden müssen, sollten daher frühzeitig, jedoch spätestens bis zum 15. November eintragungsfähig eingereicht werden.

Nach diesen Daten eingehende Geschäfte werden im Rahmen unserer vorhandenen Kapazitäten so schnell wie möglich bearbeitet.