Schweizerisches Transparenzregister

Das Bundesgesetz über die Transparenz juristischer Personen (TJPG) ist am 1. Oktober 2026 in Kraft getreten. Es verpflichtet einen Grossteil der schweizerischen Unternehmen sowie bestimmte ausländische Unternehmen, ihre wirtschaftlich berechtigten Personen dem Schweizerischen Transparenzregister zu melden.

Detaillierte Informationen zu den meldepflichtigen Unternehmen, den Fristen und dem Vorgehen finden Sie unter www.transpareg.admin.ch. Die Meldungen erfolgen ausschliesslich auf elektronischem Weg über www.easygov.swiss.

Merkblatt Transparenzregister

Merkblatt Transparenzregister
Typ Titel Dokumentdatum
Merkblatt Transparenzregister.pdf 05.10.2026

Zuständige Stelle

Handelsregisteramt

Telefon +41 71 788 96 66