Unterstützungsmöglichkeiten der Wirtschaftsförderung
- Merkblätter und weitere Informationen
- Bereitstellung von Informationen zum Kanton
- Fördermöglichkeiten im Bereich Wirtschaftsförderung
- Vermittlung von Kontakten
- Unterstützung bei der Suche nach Bauland und Immobilien
- Informationen zur Personalsuche und Merkblatt Arztzeugnisse/Arbeitsfähigkeit
- Beratung Jungunternehmen Firmengründung
- Bewilligungen Lex Koller (Grundstückerwerb durch Personen im Ausland)
Bereitstellen von Informationen zum Kanton
Das Amt für Wirtschaft stellt den Unternehmen nach Wunsch Informationen zum Kanton bereit. In der Statistikbroschüre «Unser Innerrhoden in Zahlen» wie auch unter Standortvorteile sind ausgewählte Informationen und Statistiken publiziert.
Fördermöglichkeiten der Wirtschaftsförderung
Die Wirtschaftsförderung des Kantons kann auf Grundlage des Wirtschaftsförderungsgesetzes WFG und spezifischer Programme Projekte oder einzelne Betriebe unterstützen. Je nach Förderung müssen unterschiedliche Kriterien eingehalten werden.
Vermittlung von Kontakten
Bei Anliegen der Unternehmen vermittelt das Amt für Wirtschaft die passenden Ansprechpartner innerhalb und ausserhalb der kantonalen Verwaltung. Einerseits Verbände oder Berater (wie z.B. Handels- und Industriekammer, Gewerbeverband oder Treuhänder). Andererseits Investoren, Organisationen im Bereich Innovationsförderung oder Business Development.
Unterstützung bei der Suche nach Bauland und Immobilien
Verschiedene Plattformen ermöglichen einen Überblick über das Immobilienangebot in Appenzell Innerrhoden.
Informationen zur Personalsuche und Merkblatt Arztzeugnisse/Arbeitsfähigkeit
Firmen mit Sitz im Kanton können über das Innerrhoder Stellenportal www.job.ai.ch kostenlos Stellen ausschreiben. Auch für Praktika und Ferienjobs können in einer separaten Rubrik konkrete Angebote oder allgemeine Ausschreibungen publiziert werden. Stellenausschreibungen können kostenpflichtig auf eines der grössten Online-Stellenportale der Schweiz exportiert werden.
Für die Ausbildung von Lernenden werden die Unternehmen durch das Amt für Berufsbildung und Berufsberatung beraten.
Wenn ausländische Arbeitskräfte eingestellt werden, unterstützt das Amt für Wirtschaft die Firmen bei Arbeits- und Aufenthaltsbewilligungen. Die Bewilligungen werden durch den Fachbereich Bevölkerungsdienste Appenzell I.Rh., das Arbeitsinspektorat oder das Bundesamt für Migration erteilt.
Beratung Jungunternehmen
Wirtschaftsförderung beginnt schon sehr früh, indem Unternehmern und Investoren Rahmenbedingungen offeriert werden, welche es ermöglichen, dass eine neugegründete Unternehmung schnell rentabel wird.
Die kantonale Wirtschaftsförderung informiert, berät und unterstützt Sie gerne in den Bereichen Handelsregister, Bewilligungen, die Vermittlung von Geschäftsräumlichkeiten.
Gesuche und Anliegen von Unternehmen werden unbürokratisch und schnell behandelt. Appenzell Innerrhoden hat eine kleine Verwaltung und kurze Entscheidungswege, bis hin zu Mitgliedern der Regierung.
Gerne erwarten wir Ihre Kontaktaufnahme.
Fördermöglichkeiten
Je nach Ausrichtung und Eigenschaften einer Gründung gibt es im Amt für Wirtschaft finanzielle Fördermöglichkeiten und Möglichkeiten der Innovationsförderung.
Innosuisse, die Schweizerische Agentur für Innovationsförderung unterstützt Personen mit einer forschungs- und wissenschaftsbasierten Geschäftsidee oder Innovation, die ein Schweizer Start-up führen oder gründen möchten.
Businessplan
Der Businessplan ist ein wichtiges Navigationsinstrument auf Ihrem Weg zur erfolgreichen eigenen Firma. Er dient sowohl Ihnen als Unternehmer als Richtungsweiser, als auch als Grundlage für Verhandlungen mit Banken, Investoren und für Fördergelder.
Wer sind Sie? Wer ist Ihre Firma? Welche Produkte bieten Sie an? Wie sieht Ihr Markt aus? Welche Mitbewerber bearbeiten ebenfalls diesen Markt? Wieso sollte jemand bei Ihnen einkaufen? Wie sehen Ihre Finanzen denn in 3 Jahren aus?
Fragen über Fragen. Und diese sollte Ihr gut durchdachter und strukturierter Businessplan beantworten.
Informationen bietet auch das KMU-Portal des Bundes.
Bewilligungen Lex Koller
Bewilligung des Erwerbs von Grundstücken durch Personen im Ausland (Lex Koller).
Der Grundstückerwerb in der Schweiz durch Personen im Ausland ist durch ein Bundesgesetz (SR 211.412.41) beschränkt. Für den Erwerb eines bewilligungspflichtigen Grundstücks bedürfen Personen im Ausland einer Bewilligung der zuständigen kantonalen Behörde. In Appenzell I.Rh. bearbeitet das Amt für Wirtschaft die Gesuche.