Kastenvogtei
Der Kanton Appenzell Innerrhoden beheimatet drei Klöster.
Gemäss Art. 5 Abs. 1 der Kantonsverfassung gewährleistet der Staat die Sicherheit des korporativen geistlichen Vermögens und dessen stiftungsgemässe Besorgung und Verwendung. Gemäss Abs. 2 derselben Bestimmung steht die Verwaltung des den Klöstern zustehenden Vermögens nach bisheriger Weise unter dem Schutz des Staats. Diese Bestimmungen, welche vor dem Hintergrund der in der Schweiz des 19. Jahrhunderts verbreiteten Klosteraufhebungen und Verstaatlichungen des Eigentums römisch-katholischer Institutionen zu verstehen sind, bilden die Grundlage der sogenannten Kastenvogtei. Der Staat übernimmt den Schutz der geistlichen Güter und überwacht deren satzungsgemässe Verwaltung.
Die Aufgaben des Kastenvogts sind dem Vorsteher des Erziehungsdepartements zugewiesen. Zugleich nimmt er die Besorgung aller staatskirchenrechtlichen Aufgaben wahr. Zu diesen gehört die Aufsicht über die Kirchgemeinden, die Pflege der Beziehungen zum römisch-katholischen Bistum St.Gallen und der evangelisch-reformierten Landeskirche beider Appenzell sowie zu den Kirchgemeinden des Kantons.