Spitalversorgung Modell Ost: Kanton Thurgau tritt bei
Die Kantone Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden, Glarus, Graubünden und St.Gallen haben gestützt auf eine Absichtserklärung im September 2020 eine Modellplanung für die Spitalversorgung in Auftrag gegeben. Nun tritt der Kanton Thurgau dem Projekt bei, womit der gemeinsame Wille der Ostschweizer Kantone verstärkt wird.
Anfang 2020 haben die Kantone Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden, Glarus, Graubünden und St.Gallen bekanntgegeben, dass sie die Planung der stationären Grundversorgung gemeinsam angehen wollen. In einem ersten Schritt wird eine Modellplanung für den akutsomatischen Bereich erstellt. Nun tritt auch der Kanton Thurgau dem Projekt bei.
Die Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren haben sich letzten Freitag, 4. Dezember 2020 getroffen, wichtige Fragen zum Projekt geklärt und den Beitritt des Kantons Thurgau vertraglich besiegelt. Das gemeinsame Bestreben erfährt durch den Beitritt des Kantons Thurgau eine politisch willkommene Verstärkung und bekräftigt den gemeinsamen Willen der Vereinbarungskantone.
Ziel des Projekts ist es, die Spitallisten der sechs Kantone einander anzugleichen. Im Idealfall würden – dort wo geografisch sinnvoll – gar gleichlautende Spitallisten entstehen. Somit könnten die Kantone Planungssynergien nutzen und Voraussetzungen schaffen, um den Anstieg der Gesundheitskosten zu dämpfen, was letztlich den Prämienzahlerinnen und Prämienzahlern zugutekäme. Gleichzeitig soll eine qualitativ hochstehende Grundversorgung in der Ostschweiz sichergestellt werden.
Das Projekt wird unter dem Vorsitz von Appenzell Ausserrhoden durch die Gesundheitsdirektorin und Gesundheitsdirektoren der sechs Kantone geführt. Die externe Projektleitung, die socialdesign ag aus Bern, wurde im September 2020 bereits gewählt. Sie wird zusammen mit den Kantonen nun eine Modellplanung ausarbeiten und daraus die Auswirkungen auf jeden Kanton prüfen. Das Projekt soll voraussichtlich bis Mitte 2022 abgeschlossen sein. Während dieser Phase werden die Kantone grundsätzlich nicht öffentlich über den Stand und die Resultate kommunizieren.