Pikettpool für die Staatsanwaltschaften beider Appenzell

30.05.2017
Der Pikettdienst an Wochenenden und ausnahmsweise auch während der Woche wird künftig gemeinsam organisiert.

Die Staatsanwaltschaften von Appenzell Innerrhoden und Appenzell Ausserrhoden werden den Pikettdienst an Wochenenden und ausnahmsweise auch während der Woche künftig gemeinsam organisieren. Mit einbezogen ist ebenfalls der Wochenendpikettdienst der Jugendanwaltschaft von Appenzell Innerrhoden. In Appenzell Ausserrhoden ist die Jugendanwaltschaft hinsichtlich Pikett bereits bei der Ausserrhoder Staatsanwaltschaft integriert. Dies haben die Standeskommission von Appenzell Innerrhoden sowie der Regierungsrat von Appenzell Ausserrhoden per 1. Juni 2017 vereinbart.

Die Vereinbarung sieht vor, dass jeweils eine Staatsanwältin oder ein Staatsanwalt aus dem Pikettpool von Freitag, 17 Uhr, bis Montag, 8 Uhr, für die Staatsanwaltschaften beider Kantone Pikettdienst leistet. Damit die pikettdienstleistenden Staatsanwältinnen und -anwälte den Auftrag erfüllen können, haben die beiden Regierungen die im Pikettpool erfassten Staatsanwältinnen und -anwälte zu ausserordentlichen Staatsanwältinnen und -anwälten bzw. zu ausserordentlichen Jugendanwältinnen und Jugendanwälten ernannt.

 

Medienmitteilung