Coronavirus: Präzisierung der Verkaufsgüter in Ladengeschäften
26.03.2020
Gemäss Beschluss des Bundesrats haben alle öffentlich zugänglichen Einrichtungen seit 17. März 2020 geschlossen. Davon ausgenommen sind jedoch Einrichtungen, welche Güter zur Deckung des täglichen Bedarfs anbieten. Diese Geschäfte sind nach wie vor weiterzuführen. Für Ladengeschäfte im Kanton Appenzell I.Rh., die teilweise einen Grundauftrag zu erfüllen haben, teilweise aber unter das Verbot fallen, wurden einheitliche Kriterien definiert.