Kommission für Erwachsenenbildung
(Wahlbehörde Landesschulkommission)
Im Rahmen der Weisungen der Landesschulkommission hat die Kommission für Erwachsenenbildung insbesondere:
- die Erwachsenenbildung zusammen mit den Trägerinstitutionen im Kanton zu koordinieren;
- gegebenenfalls Aus- und Weiterbildungskurse für Kursleiter im Rahmen der von der Landesschulkommission zugesprochenen Finanzkompetenz finanziell zu unterstützen oder selber Erwachsenenbildungsveranstaltungen durchzuführen;
- zu Handen der Landesschulkommission Kriterien für die Gewährung von Beiträgen auszuarbeiten, Beitragsgesuche zu behandeln und, soweit sie die eigene Kompetenz übersteigen, der Landesschulkommission mit Antrag zur Beschlussfassung zu unterbreiten;
- die Landesschulkommission, die Schulgemeinden und die Trägerinstitutionen über Fragen der Erwachsenenbildung zu beraten.
Präsident
Mitglied
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