Weiterentwicklung Lehrplan und Stundentafel am Gymnasium St.Antonius Appenzell
Die Ausbildung an den schweizerischen Gymnasien wird in den nächsten Jahren grössere Anpassungen erfahren. Für das Gymnasium St.Antonius hat die Landesschulkommission erste wegweisende Entscheide getroffen.
Die anerkannte Qualität der gymnasialen Maturität sichern und den prüfungsfreien Zugang zu den Hochschulen langfristig garantieren - das sind die Ziele des nationalen Projekts «Weiterentwicklung der gymnasialen Maturität» (WEGM). Bewährtes soll gestärkt und gleichzeitig soll Platz für notwendige Neuerungen geschaffen werden.
Erste wegweisende Entscheide gefällt
Letzten Herbst startete die Landesschulkommission als für das Gymnasium zuständiges Gremium mit dem Umsetzungsprozess. In einer strategischen Diskussion, welche die Kommission zusammen mit der Schulleitung führte, wurden wichtige Grundsatzfragen zu Profil, Bildungsangebot, Werten und Ausrichtung des Gymnasiums angegangen und Eckpunkte für die kantonale Umsetzung des MAR festgelegt. In einem zweiten Schritt wurden diese Eckpunkte geschärft und für die Entwicklung der neuen Stundentafel und der Lehrpläne wegweisende Entscheide gefällt, auch wenn es diesbezüglich zu keinem fundamentalen Umbau kommen wird.
An den Werten und den pädagogischen Grundsätzen des Gymnasiums St.Antonius wie auch der humanistischen Ausrichtung der Schule wird festgehalten. Darauf soll das künftige Bildungsangebot ausgerichtet bleiben. Zudem ist der Landesschulkommission ein breiter Fächerkanon wichtig, damit alle Innerrhoder Maturandinnen und Maturanden solide Voraussetzungen haben, um in alle Studienrichtungen der Hochschulen übertreten zu können.
Bewährte Schwerpunkt- und Ergänzungsfächer bleiben bestehen
Das neue MAR eröffnet den Gymnasien die Möglichkeit, insbesondere in den Schwerpunkt- und Ergänzungsfächern Innovationen einzubringen. Die Landesschulkommission stellte in ihrem Evaluationsprozess fest, dass der Handlungsspielraum für eine kleine Schule eingeschränkt ist und sich das bestehende Schwerpunkt- und Ergänzungsfächerangebot am Gymnasium St.Antonius durchaus bewährt hat.
An den vier Schwerpunktfächern Philosophie/Psychologie/Pädagogik (PPP), Wirtschaft und Recht (W + R), Physik und Anwendungen der Mathematik (PAM) und Latein, von welchen ab der 3. Klasse des Langzeitgymnasiums eines gewählt werden kann, wird festgehalten. Nebst dem Schwerpunktfach PAM, welches mit mehr Inhalt der Informatik angereichert werden soll, wird auch das bestehende Schwerpunktfach Latein inhaltliche Anpassungen erfahren. Dieses Fach soll neu vermehrt einen interdisziplinären Ansatz verfolgen. Damit soll das Fach Latein für die Schülerinnen und Schüler attraktiver werden. Im Gegenzug entfällt das Lateinobligatorium in den beiden ersten Klassen des Untergymnasiums. Der Landesschulkommission ist es wichtig, dass Latein am Gymnasium weiterhin verankert bleibt. Wer in der 3. Klasse Latein als Schwerpunktfach wählt, wird an den Schweizer Universitäten prüfungsfrei diejenigen Studienrichtungen belegen können, die das kleine Latinum als Voraussetzung verlangen.
Ebenso wird an den sieben Ergänzungsfächern festgehalten. Die Schülerinnen und Schüler der 5. und 6. Klasse können auch künftig aus einem Fächerkatalog bestehend aus Biologie, Chemie, Geografie, Geschichte, Informatik, Bildende Kunst und Musik ein Fach frei wählen.
Italienisch als neues Grundlagenfach
Der Bundesrat schreibt den Kantonen vor, dass im Angebot der Grundlagenfächer eine zweite Landessprache enthalten sein muss. Neu haben die Kantone sicherzustellen, dass die Schülerinnen und Schüler aus zwei Landessprachen auswählen können. Damit das Gymnasium St.Antonius dieser Vorgabe gerecht werden kann, sollen die Schülerinnen und Schüler ab der 4. Klasse künftig zwischen Französisch und Italienisch wählen können. Der obligatorische Französischunterricht in den ersten drei Klassen bleibt bestehen.
Für die Ausstellung der Maturitätsausweise nach neuem Recht räumen der Bundesrat und die EDK eine Übergangsfrist von acht Jahren – also bis 2033 – ein. Die Schulleitung und das kantonale Amt für Mittel- und Hochschulen sind nun gefordert die Entscheide in die weiteren Arbeiten einfliessen zu lassen, sodass die Umsetzung rechtzeitig erfolgen kann.
Projekt «Weiterentwicklung der gymnasialen Maturität» (WEGM)Der Bund hat 2018 das nationale Projekt WEGM ins Leben gerufen mit dem Ziel, die Grundlagen für die gesamtschweizerische Anerkennung der gymnasialen Ausbildung unter die Lupe zu nehmen und wo notwendig anzupassen. Im Zentrum der Arbeiten standen bis anhin die gemeinsamen Anerkennungsvorgaben von Bund und Kantonen: das Maturitätsanerkennungsreglement (MAR) der Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektorinnen und Erziehungsdirektoren (EDK) und die Maturitätsanerkennungsverordnung (MAV) des Bundesrats und der Rahmenlehrplan (RLP) der EDK. Die entsprechenden Gremien haben die gesetzlichen Grundlagen per 1. August 2024 in Kraft gesetzt. Die Kantone sind nun angehalten, die Vorgaben umzusetzen. Die Übergangsfrist wurde auf acht Jahre angesetzt. |