Landesschulkommission

(Wahlbehörde Grosser Rat)

Zuständigkeit
Die Landesschulkommission übt alle ihr durch Gesetz und Verordnung übertragenen Aufgaben aus, die nicht ausdrücklich einem anderen Organ vorbehalten sind. Sie ist hauptsächlich zuständig für:
  • die Zusprache der nicht dem Grossen Rat oder der Standeskommission vorbehaltenen Subventionen und Beiträge
  • die Stellungnahme zu den Beitragsgesuchen, die in die Zuständigkeit einer übergeordneten Behörde fallen.
  • die Genehmigung von Schulreglementen der Schulgemeinden
  • die Regelung der Maturitätsprüfungen am Gymnasium Appenzell und die Wahl der Maturitätskommission
  • die Festsetzung der Lehrpläne und Stundentafeln
  • die Regelung von Schulversuchen

Die Landesschulkommission ist Rekursinstanz für Verfügungen von Lehrkräften des Gymnasiums sowie für Verfügungen des Schulrates, der Aufnahme- sowie der Maturitätskommission betreffend Schulzeugnisse, Schulprüfungen, Übertrittsverfahren und Disziplinarmassnahmen

Anträge zuhanden der Landesschulkommission werden bis 14 Tage vor der jeweiligen Sitzung vom Departementssekretariat entgegengenommen.

Postadresse: Erziehungsdepartement, Sekretariat, Hauptgasse 51, 9050 Appenzell.
E-mail: landesschulkommission@ed.ai.ch

Termine 2026

Donnerstag 12. Februar 
Donnerstag 12. März
Donnerstag 28. Mai
Donnerstag 25. Juni
Donnerstag 27. August
Mittwoch 23. September
Montag 9. November
Donnerstag 17. Dezember
Angela Koller

Präsidentin