Aktuelles / Medienmitteilungen
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Öffnungszeiten Jahreswechsel 2021/2022
Die kantonale Verwaltung ist am 24. und 31. Dezember 2021 geschlossen. Dazwischen, das heisst vom 27. bis und mit 30. Dezember 2021 sowie ab 3. Januar 2022, gelten die üblichen Öffnungszeiten.
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Testen und Impfen über Weihnachten und Neujahr
Die Corona-Fallzahlen steigen seit Wochen und die Belastung der Spitäler ist hoch. Um Ansteckungen über Weihnachten und Neujahr zu verhindern, werden auch über die Feiertage COVID-19-Schnelltests angeboten.
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Mitteilung der Standeskommission
Mitteilungen aus den Verhandlungen der Standeskommission
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Jagdsaison auf Schalenwild erfolgreich abgeschlossen
Am Mittwoch, 15. Dezember 2021, ging in Appenzell I.Rh. die Jagdsaison auf das Rotwild zu Ende. Somit konnte die Jagdsaison für Schalenwild abgeschlossen werden.
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Ostschweizer Kantone unterstützen Vorgehen des Bundesrats
Angesichts der hohen Zahl an Hospitalisierungen und der Risiken mit der Omikron-Variante hat der Bundesrat Vorschläge für weitergehende Massnahmen gegen die Corona-Pandemie in eine Konsultation gegeben. Die Kantone St.Gallen, Appenzell A.Rh., Appenzell I.Rh. und Thurgau anerkennen den Handlungsbedarf, um einen weiteren Lockdown zu vermeiden. Sie begrüssen die vorgeschlagenen Anpassungen im Grundsatz und unterstützen die Variante 1, 2G-Regel mit Masken- und Sitzpflicht.
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Infoabend BM2 Appenzellerland
Neu ab August 2022: Die Berufsmaturität für Erwachsene im Appenzellerland. Jetzt für die Informationsveranstaltung vom 12. Januar 2022 am BBZ Herisau anmelden.
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Maskentragpflicht in Innerrhoden
In Appenzell I.Rh. besteht seit dem 2. Dezember 2021 eine erweiterte Maskenpflicht für Veranstaltungen, Märkte sowie Fach- und Publikumsmessen. Inzwischen hat der Bund die Möglichkeit für eine Beschränkung auf 2G beschlossen. Die Standeskommission hat diese Bestimmung nun auch in die kantonale Regelung übernommen.
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Mitteilung der Standeskommission
Mitteilungen aus den Verhandlungen der Standeskommission
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Anpassung der Berufskostenverordnung
Auf den 1. Januar 2022 wird die Fahrkostenberechnung der privaten Nutzung eines Geschäftsfahrzeugs angepasst. Der pauschale Beitrag beträgt neu 0.9% des Fahrzeugkaufpreises. Dafür ist der Arbeitsweg in der Berechnung enthalten. Durch die Anpassung vereinfachen sich die Angaben in der Steuererklärung für Privatpersonen und im Lohnausweis für Arbeitgebende.
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Aus den Verhandlungen des Grossen Rates vom 6. Dezember 2021
Mitteilungen aus der Session vom 6. Dezember 2021