Revision Ortsplanung (Rahmennutzungsplanung)

Revision Ortsplanung

Nachdem die überarbeiteten Zonenpläne, Reglemente, Schutzregister und der Planungsbericht zur Revision der Ortsplanung der Feuerschaugemeinde Appenzell von der Standeskommission im Vorprüfungsverfahren gutgeheissen wurden, werden die Unterlagen zur Rahmennutzungsplanung von der Feuerschaukommission, gestützt auf Art. 47 des kantonalen Baugesetzes des Kantons Appenzell I.Rh. (BauG/GS 700.000), öffentlich aufgelegt.

Öffentliche Auflage:
Die Unterlagen liegen während 30 Tagen, vom 10. Juni 2024 bis Juli 2024, bei der Feuerschaugemeinde Appenzell, Blattenheimatstrasse 3, 9050 Appenzell, zur Einsichtnahme auf.
Es sind dies folgende Dokumente:

  1.   Zonenplan Nutzung
  2.   Änderungsplan Zonenplan Nutzung
  3.   Baureglement, Teil Nutzung
  4.   Waldfeststellungsplan Krüsi / St. Anna auf Basis von Art. 9 Abs. 3 der Verordnung zum Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über den Wald (VEGWaG)
  5.   Zonenplan Schutz
  6.   Schutzreglement, Teil Kulturschutz
  7.   Liste der geschützten Kulturobjekte
  8.   Liste der geschützten Naturobjekte
  9.   Revidierte Inventarblätter
  10.   Planungsbericht

Die Unterlagen können auch im Internet unter www.ai.ch/feuerschaugemeinde/ortsplanung/aktuelle-planauflagen
eingesehen werden.

Rechtsmittel:
Einsprachen sind während der Auflagefrist, das heisst bis 10. Juli 2024, schriftlich und begründet an die Feuerschaukommission Appenzell, Blattenheimatstrasse 3, 9050 Appenzell zu richten.

Annahmebeschluss:
Über die Annahme der Ortsplanungsrevision entscheidet gemäss Art. 48 BauG die Dunkeversammlung.

Zuständige Stelle

Ortsplanung

Telefon +41 71 788 96 71

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