1814 - Erlass der ersten eigenständigen Innerrhoder Verfassung
Wiederaufrichtung der alten Ordnung in Mediation und Restauration
Die Mediationsverfassung, welche Napoleon Bonaparte den eidgenössischen Orten am 19. Februar 1803 zugestand, stellte die beiden appenzellischen Halbkantone wieder her. Allerdings wurde der Rechtserlass erst am 23. Oktober 1803 von der Landsgemeinde in Appenzell angenommen. Innerrhoden wehrte sich insbesondere gegen die darin formulierten Bestimmungen des Freihandels und der Niederlassungsfreiheit. Der Bergkanton fürchtete wirtschaftlich ins Hintertreffen zu geraten, sollten innereidgenössische Zölle und Marktabgaben wegfallen. Umgeben vom bevölkerungsreicheren reformierten Ausserrhoden stand ausserdem die konfessionelle Einheit auf dem Spiel. Auf Ablehnung stiessen auch die militärischen und wirtschaftlichen Verpflichtungen gegenüber Frankreich und der Eidgenossenschaft. In der Bevölkerung zeigte sich grosser Widerwille gegenüber den Diensten für die französische Armee. Nichtsdestoweniger führte die Innerrhoder Militärorganisation von 1804 die allgemeine Dienstpflicht ein.
Als sich nach der Völkerschlacht bei Leipzig im Oktober 1813 der Zusammenbruch der napoleonischen Ordnung abzeichnete, ging Appenzell Innerrhoden daran, erstmals eine selbstbestimmte Verfassung auszuarbeiten. Das Werk wurde von der Landsgemeinde anfangs Juli 1814 angenommen und stand ganz im Zeichen der Wiederherstellung (Restauration) des Ancien Regime und der kantonalen Autonomie. So wurde die katholische Religion zur ausschliesslichen Konfession Innerrhodens bestimmt. Niederlassungsfreiheit war nicht vorgesehen. Auf die Einführung der territorialen Organisation durch Bezirke wurde verzichtet und stattdessen an der altertümlichen Ordnung nach Rhoden und Geschlechter festgehalten. Die gleiche Landsgemeinde lehnte auch den vorgelegten Bundesvertrag ab. Namentlich die Bestimmungen über die Stellung von Truppen für das eidgenössische Heer und die Beteiligung an den Ausgaben des Staatenbundes bildeten Stein des Anstosses. Aber auch alte Ängste bezüglich Einheit der Religion und Wahrung der vollen Souveränität traten wieder hervor. Als einer der letzten Kantone stimmte Appenzell Innerrhoden nach mehreren Anläufen dem Bundesvertrag erst am 21. Mai 1815 zu.