Gasverordnungen werden begrüsst, müssen aber nachgebessert werden

21.09.2022
Die Ostschweizer Kantone befürworten die Verordnungsentwürfe des Bundes zu den Verboten und Verwendungsbeschränkungen sowie zur Kontingentierung von Erdgas. Verbrauchsbeschränkungen und insbesondere eine Kontingentierung von Erdgas gilt es mit allen Mitteln zu verhindern. In einer koordinierten Stellungnahme verlangen die Kantone auch ein entsprechendes Vorgehen beim Strom.

Die Ostschweizer Kantone befürworten die Verordnungsentwürfe des Bundes zu den Verboten und Verwendungsbeschränkungen sowie zur Kontingentierung von Erdgas. Verbrauchsbeschränkungen und insbesondere eine Kontingentierung von Erdgas gilt es mit allen Mitteln zu verhindern. In einer koordinierten Stellungnahme verlangen die Kantone auch ein entsprechendes Vorgehen beim Strom.

Die Kantone Appenzell A.Rh., Appenzell I.Rh., St.Gallen und Thurgau sind in allen wichtigen Punkten mit der Stellungnahme der Konferenz der kantonalen Energiedirektoren (EnDK) einverstanden. Sie unterstützen grundsätzlich die vom Bundesrat in die Konsultation gegebenen Vorschläge. Ihnen ist insbesondere wichtig, Beschränkungen und Kontingentierungen von Erdgas unbedingt zu vermeiden.

Ergänzend zur Stellungnahme der Fachdirektorenkonferenz wird verlangt, dass der Bund klare Bedingungen formuliert, wann und aufgrund welcher Indikatoren die jeweils nächste der vier Massnahmenstufen ausgerufen wird. Die Kantone und die Gemeinden brauchen klare Anhaltspunkte und eine Vorlaufzeit, um sich angemessen auf die Umsetzung von Massnahmen vorbereiten zu können.

Weiter ist dem Umstand Rechnung zu tragen, dass die Grenzregionen teilweise durch das angrenzende Ausland mit Erdgas versorgt werden. Dies ist bei den entsprechenden Regelungen mitzuberücksichtigen.

Zudem sind bei den Heizbeschränkungen die Ausnahmen zu eng gefasst: Neben Spitälern, Alters- und Pflegeheimen sollten auch Einrichtungen für Menschen mit geistigen oder körperlichen Einschränkungen unter die Ausnahmeklausel fallen.

Im Hinblick auf eine drohende Gasmangellage sollen der Handel mit Kontingenten für die Berechnung des Verbrauchs sowie die Umsetzung von Kontingentierungen und Beschränkungen möglich sein. Unternehmen mit mehreren Betriebsstätten sollen Guthaben und Kontingente für einen Standort an einem anderen Standort verwenden können. Dies sollte in der Vorlage klar festgehalten werden.

Ebenso sollen alle zum Energiesparen aufgerufen werden, um spätere Einschränkungen möglichst schon im Vorfeld vermeiden zu können. Die Kantone werden umgehend ihren Beitrag zur freiwilligen Einsparung von Energie leisten und in Bezug auf den Betrieb ihrer eigenen Gebäude und Anlagen eine Vorbildfunktion einnehmen.

Schliesslich ist in den vorgeschlagenen Verordnungen vorgesehen, dass die Kantone die Einhaltung möglicher Beschränkungen und Verbote kontrollieren sollen. Zu diesem Bereich soll der Bund Vollzugshilfen zur Verfügung stellen, damit die Kontrollen pragmatisch und schweizweit einheitlich umgesetzt werden. Geringfügige Widerhandlungen sollen überdies in einem einfachen Ordnungsbussenverfahren geahndet werden können.

Amtliche Mitteilung im Wortlaut