Netzabschaltungen mit allen Mitteln verhindern

14.12.2022
Die Regierungen der Kantone Thurgau, St.Gallen, Appenzell Ausserrhoden und Appenzell Innerrhoden begrüssen die Stossrichtung des Bundes bei den Massnahmen in einer Strommangellage. Sie sind allerdings der Auffassung, dass etliche Vorschläge zu detailliert ausgefallen sind und der Vollzug in vielen Punkten kaum praktikabel wäre. Das oberste Ziel muss es weiterhin sein, Netzabschaltungen mit allen Mitteln zu verhindern.

Die Regierungen der Kantone Thurgau, St.Gallen, Appenzell Ausserrhoden und Appenzell Innerrhoden begrüssen die Stossrichtung des Bundes bei den Massnahmen in einer Strommangellage. Sie sind allerdings der Auffassung, dass etliche Vorschläge zu detailliert ausgefallen sind und der Vollzug in vielen Punkten kaum praktikabel wäre. Das oberste Ziel muss es weiterhin sein, Netzabschaltungen mit allen Mitteln zu verhindern.

Für den Fall einer schweren Strommangellage hat der Bundesrat verschiedene Bewirtschaf­tungsmassnahmen vorbereitet, die sich auf das Landesversorgungsgesetz abstützen. Die Massnahmen würden gemäss der Schwere der Mangellage stufenweise an Intensität zu­nehmen: Beschränkungen, Verbote, Kontingentierung und Abschaltung.

Es wurden folgende fünf Verordnungen vorbereitet und den Kantonen zur Vernehmlassung unterbreitet: Verordnung über Beschränkungen und Verbote der Verwendung elektrischer Energie, Verordnung über die Sofortkontingentierung elektrischer Energie, Verordnung über die Kontingentierung elektrischer Energie, Verordnung über die Abschaltung von Stromnetzen zur Sicherstellung der Elektrizitätsversorgung sowie Verordnung über die Änderung einer Bestimmung des Landesversorgungsgesetzes. Die Verordnungen würden erst im Anwendungsfall in Kraft gesetzt.

Die Regierungen der Ostschweizer Kantone Thurgau, St.Gallen, Appenzell Ausserrhoden und Appenzell Innerrhoden begrüssen im Grundsatz die Vorschläge des Bundes und schliessen sich im Wesentlichen der von der Konferenz Kantonaler Energiedirektoren (EnDK) erarbeiteten Stellungnahme an. Das oberste Ziel ist für die vier Regierungen weiterhin, Abschaltungen und wenn möglich auch Kontingentierungen mit allen Mitteln zu verhindern. Damit dies möglich ist, muss die Bevölkerung Strom sparen. Der Weg dazu führt für die vier Regierungen aber nicht über derart detaillierte Vorschriften, wie sie der Bund vorsieht und die im privaten Rahmen kaum kontrollierbar wären. Vielmehr appellieren die vier Kantone an die Eigenverantwortung und setzen sich für nachvollziehbare Massnahmen und einen möglichst einheitlichen Vollzug ein.

Massnahmen müssen nachvollziehbar sein

Nicht nachvollziehbar ist für die Ostschweizer Regierungen zum Beispiel, dass Skigebiete weiter beschneit werden dürfen, wenn gleichzeitig Private ihre Wohnungen und Häuser weniger heizen dürfen oder die Grossverbraucher ihren Verbrauch kontingentieren müssen. Ebenfalls kein Verständnis haben sie für den Vorschlag, die Geschwindigkeit auf Autobahnen zu beschränken, und fordern zudem, auf Einschränkungen bei der Elektromobilität zu verzichten, weil die Einsparung bei beiden Massnahmen kaum spürbar wäre. Weiter regen die Ostschweizer Regierungen an, den Vorschlag, die Raumtemperatur unabhängig vom Energieträger auf 18 Grad Celsius zu senken, nochmals zu überdenken, zumal der Grenzwert bei Gasmangellagen mit 20° festgelegt wurde und damit die Massnahmen im Gas- und Stromsektor nicht konsistent und so kaum nachvollziehbar wären.

Bei der Kontingentierung sieht der Bund keine Ausnahmen vor. Die Ostschweizer Kantone hingegen sehen dies anders. Sie fordern, dass Entsorgungs- sowie Wasserversorgungsanlagen, stationäre Gesundheitseinrichtungen, die Tierhaltung in Ställen sowie kritische Einrichtungen von Telekommunikationsbetreibern von der Kontingentierung ausgenommen oder mit einem reduzierten Prozentsatz kontingentiert werden. Ausserdem fordern die Ostschweizer Kantone, dass die Luftreinhalteverordnung so abgeändert wird, dass Notstromaggregate im Falle einer Strommangellage länger in Betrieb sein können.

Amtliche Mitteilung im Wortlaut