Regierungen erlassen einheitliche Spitallisten Rehabilitation ARAISG

18.12.2024
Die Regierungen der Kantone Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden und St.Gallen haben vom gemeinsamen Planungsbericht Kenntnis genommen und gleichlautende Spitallisten für die Rehabilitation erlassen. Darin werden für die Jahre 2025 bis 2032 die Leistungsaufträge für die einzelnen Rehabilitationskliniken festgehalten. Mit den einheitlichen Spitallisten ist für alle Patientinnen und Patienten die volle Freizügigkeit innerhalb des Planungsraums gewährleistet.

Die Regierungen der Kantone Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden und St.Gallen haben vom gemeinsamen Planungsbericht Kenntnis genommen und gleichlautende Spitallisten für die Rehabilitation erlassen. Darin werden für die Jahre 2025 bis 2032 die Leistungsaufträge für die einzelnen Rehabilitationskliniken festgehalten. Mit den einheitlichen Spitallisten ist für alle Patientinnen und Patienten die volle Freizügigkeit innerhalb des Planungsraums gewährleistet.

Nachdem die drei Kantone Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden und St.Gallen im Bereich Akutsomatik im März 2024 erstmals gleichlautende Spitallisten erlassen haben, wurde auch für den Bereich Rehabilitation eine gemeinsame Spitalplanung erarbeitet.

In der Spitalliste Rehabilitation wird für jeden Klinikstandort das medizinische Leistungsangebot in Form von Leistungsgruppen umschrieben, das zu Lasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) abgerechnet werden darf. Als Grundlage für den Erlass diente den Regierungen der Bericht «Spitalplanung Rehabilitation ARAISG 2023/2024». Er umfasst eine Bedarfsanalyse, eine Bedarfsprognose bis ins Jahr 2032, die Resultate des gemeinsam durchgeführten Bewerbungsverfahrens und die definitiven Leistungsaufträge.

Die Spitalplanung Rehabilitation ARAISG 2023/2024 ist mit verschiedenen Neuerungen verbunden. Erstmals wurde die Rehabilitationsplanung durch drei Planungskantone gemeinsam realisiert. Dadurch soll für den gemeinsamen Versorgungsraum mit knapp 600'000 Einwohnerinnen und Einwohnern eine qualitativ hochstehende Versorgung mit stationären Rehabilitationsleistungen garantiert werden.

Dabei kommt eine neue, vom Kanton Zürich entwickelte Leistungsgruppensystematik zur Anwendung, die eine differenzierte Zuordnung der Leistungen zu den Leistungsgruppen ermöglicht. Leistungsaufträge, die eine Spezialisierung der Infrastruktur, der Kenntnisse und der Fähigkeiten erfordern, werden nur wenigen Klinikstandorten erteilt. In allen Leistungsgruppen werden zudem Mindestfallzahlen eingeführt. Neu werden Leistungsaufträge nicht einem Unternehmen, sondern den einzelnen Standorten eines Unternehmens erteilt. Eine Verschiebung von Leistungen zwischen den Standorten einer Klinikgruppe ist nicht mehr ohne Anpassung der Spitalliste möglich.

23 Standorte von Rehabilitationskliniken haben eine Bewerbung eingereicht und insgesamt Leistungsaufträge für 111 Leistungsgruppen beantragt. Erteilt werden Leistungsaufträge für 77 Leistungsgruppen an 21 Standorten. Drei Klinikstandorte befinden sich im Kanton Appenzell Ausserrhoden, einer im Kanton Appenzell Innerrhoden und fünf im Kanton St.Gallen. Die restlichen zwölf Klinikstandorte verteilen sich auf sechs weitere Kantone.

Weitere Informationen können der Kantonswebsite entnommen werden: www.ai.ch/spitalliste

Mitteilung im Wortlaut