Kantonales Integrationsprogramm 2024-2027 (KIP 3)

Das kantonale Integrationsprogramm (KIP) als Instrument zur Integrationsförderung im Kanton ist integraler Bestandteil der Programmvereinbarung mit dem Bund und beschreibt die Schwerpunkte und Zielsetzungen, welche für die nächste Umsetzungsperiode von vier Jahren festgelegt werden.

Grundlage für die Integrationsförderung in den Jahren 2024-2027 bildet das kantonale Integrationsprogramm KIP 3. Bund und Kanton beteiligen sich finanziell je zur Hälfte am KIP.

Zusätzlich stehen jährlich die Integrationspauschalen (IP) des Bundes für die Information, Abklärung Integrationsbedarf und Beratung, Sprache, Ausbildungs- und Arbeitsmarktförderung, Frühe Kindheit und für Zusammenleben und Partizipation von Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommenen zur Verfügung.

Das KIP 3 umfasst sieben Förderbereiche.

Die Fachstelle Integration hat zum KIP 3 ein Konzept erarbeitet. Dieses beinhaltet die Rückmeldungen des Staatssekretariats für Migration zur Eingabe des KIP 3 ebenso sind die Erkenntnisse der Konsultationen mit den Leitungen des Sozialamtes, des Amtes für Berufsbildung und -beratung, des Gesundheitsamtes und des Amtes für Inneres mitberücksichtigt. Das Dokument bildet die Basis für die strategische und operative Weiterentwicklung der Integrationsförderung im Kanton Appenzell I.Rh. für die Jahre 2024-2027 unter Berücksichtigung der verbindlichen Vorgaben des SEM, welche in der Programmvereinbarung zu KIP 3 geregelt sind.

Dokumente

Dokumente
Typ Titel Dokumentdatum
Konzept zum kantonalen Integrationsprogramm KIP3 (2024-2027) 17.01.2024

Zuständige Stelle

Fachstelle Integration

Telefon +41 71 788 95 28