Bäuerliches Boden- und Pachtrecht

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Bei Fragen zum Boden- und Pachtrecht wenden Sie sich bitte an die Departementssekretärin oder an die landwirtschaftliche Betriebsberaterin.

Die Bodenrechtskommission behandelt alle Fälle im Zusammenhang mit dem Bundesgesetz über das bäuerliche Bodenrecht und mit dem Bundesgesetz über die landwirtschaftliche Pacht.

Diese Kommission stellt fest und verfügt, ob es sich um ein landwirtschaftliches Grundstück oder um ein landwirtschaftliches Gewerbe handelt. Deren Präsident entscheidet alleine über die Abparzellierung von landwirtschaftlichen Grundstücken.

Die Bodenrechtskommission kann eine verkürzte Pachtdauer und die parzellenweise Verpachtung von landwirtschaftlichen Gewerben bewilligen. Sie ist unter anderem gegen die Höhe des Pachtzinses für Grundstücke einspracheberechtigt.

Gesetzliche Grundlagen

Gesetzliche Grundlagen
Typ Titel Dokumentdatum
Bundesgesetz über das landwirtschaftliche Pachtgesetz (LPG) 01.01.2014
Pachtzinsverordnung (PZV) 01.04.2018
Verordnung zum Bundesgesetz über die landwirtschaftliche Pacht 01.01.2016

Zuständige Stelle

Landwirtschaftsamt

Telefon +41 71 788 95 77

Fatima Sgro

Departementssekretärin
Telefon: +41 71 788 95 70
E-Mail: fatima.sgro@lfd.ai.ch

Maria Fässler

Sachbearbeiterin Landwirtschaft
Telefon: +41 71 788 95 73
E-Mail: maria.faessler@lfd.ai.ch
Arbeitstage: Montag, Dienstagvormittag, Mittwochvormittag und Donnerstag