Landwirtschaftliche Investitionskredite
Landwirtschaftliche Investitionskredite können in der Form von zinslosen Darlehen sowohl zur Mitfinanzierung von einzelbetrieblichen als auch für gemeinschaftliche Strukturverbesserungen gewährt werden.
Einzelbetriebliche Massnahmen
Starthilfe
Bis zum Erreichen des 35. Altersjahres kann bei der Übernahme eines Betriebes - sei es als Pächter oder als Eigentümer - um Starthilfe nachgesucht werden.
- von der Anzahl Standardsarbeitskräfte (SAK);
- von der Ausbildung;
- vom Kaufpreis der Liegenschaft;
- von der finanziellen Situation.
Die Rückzahlungsfrist beträgt zwischen 8 bis 12 Jahre. Die notwendigen Berechnungen und Abklärungen erledigt die landwirtschaftliche Betriebsberaterin Luzia Bucheli.
Bauliche Massnahmen
- bauliche Investitionen in Ökonomiegebäude, Wohnhäuser und Alpgebäude;
- bauliche Massnahmen zur Diversifizierung;
- den Kauf eines landwirtschaftlichen Gewerbes nach mindestens 6 Jahren Pachtdauer;
- bauliche Investitionen des produzierenden Gartenbaus und gewerblicher Kleinbetriebe.
Unter diesen Kategorien können auch Jauchegruben und Remisen als separate Massnahmen unterstützt werden.
Der Investitionskredit muss mindestens Fr. 20'000 und darf maximal Fr. 700'000 umfassen. Die minimale Amortisationsrate liegt bei Fr. 4'000.
Die Rückzahlungsfristen bewegen sich zwischen 8 und 20 Jahren.
Investitionskredite für bauliche Massnahmen können mit Beiträgen kombiniert werden. Siehe dazu die Informationen beim Meliorationsamt.
Gemeinschaftliche Massnahmen
Der Begriff «gemeinschaftlich» bedeutet, dass eine Massnahme mindestens zwei Betriebe massgebend betreffen muss oder dass es sich eine Massnahme für einen Sömmerungsbetrieb mit mindestens 50 Normalstössen handelt.
Als Massnahmen kommen vor allem folgende in Frage:
- Bodenverbesserungen (auch für den produzierenden Gartenbau)
- Erschliessungsanlagen wie Wege oder Seilbahnen;
- Wasserversorgungen;
- Elektrizitätsversorgungen;
- gemeinschaftliche Bauten und Anlagen für Verarbeitung und Lagerung regionaler, landwirtschaftlicher Produkte
- gemeinschaftliche Bauten und Einrichtungen für die Verarbeitung, Lagerung und Vermarktung regionaler landwirtschaftlicher Erzeugnisse sowie der Kauf von Maschinen und Fahrzeugen
- milchwirtschaftliche Anlagen;
- Gebäude zur Vermarktung von Nutz- und Schlachttieren;
- Trocknungsanlagen;
- Kühl- und Lagerräume.
- Aufbau bäuerlicher Selbsthilfeorganisationen
- Maschinenringe;
- Betriebshelferdienste;
- Interessengemeinschaften zur optimalen produktion und Vermarktung landwirtschaftlicher Produkte.
- Anlagen zur Produktion von erneuerbarer Energie aus Biomasse (auch für den produzierenden Gartenbau)
- Projekte zur regionalen Entwicklung
Die Investitionskredite können auch als Baukredite gewährt werden. Der minimale Kredit soll Fr. 30'000.-- nicht unterschreiten, die minimale Amortisationsrate beträgt Fr. 6'000.--.
Die maximalen Rückzahlungsfristen sind auf 3 Jahre für Baukredite, auf 10 Jahre für Maschinen, Einrichtungen und Selbsthilfeorganisationen sowie auf 20 Jahre für bauliche Massnahmen festgelegt.