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False
Mitteilung der Standeskommission
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Mitteilungen aus der Sitzung vom 29. September 2020, Teil 1
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False
Mitteilung der Standeskommission
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Mitteilungen aus der Sitzung vom 5. Februar 2019, Teil 2
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Online-Registrierung für Covid-19-Impfung
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Ab Samstag, 23. Januar 2021, können sich impfwillige Innerrhoderinnen und Innerrhoder online für eine Covid-19-Impfung im Impfzentrum registrieren. Dazu aufgerufen sind in erster Linie Personen über 65 Jahren. In zweiter Linie steht die Registrierung dem Gesundheitspersonal mit Patientenkontakt offen. Personen mit chronischen Vorerkrankungen melden sich vorzugsweise bei ihrer Hausärztin oder ihrem Hausarzt für eine Impfung an.
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Zustandsaufnahme des Innerrhoder Strassennetzes
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In den kommenden Wochen wird durch die Firma Infralab SA mit einem Messfahrzeug das Kantons-, Bezirks- und Flurstrassennetz befahren. Mit den Aufnahmen kann das Landesbauamt den aktuellen Zustand der Strassen ermitteln. Die so ermittelten Werte dienen der zielgerichteten Unterhaltsplanung.
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Neubesetzung der Maturitätskommission
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Lukas Lippert ersetzt als Vertretung der Lehrpersonen des Gymnasiums Harald Sprenger in der Maturitätskommission. Harald Sprenger verbleibt als zusätzliches zehntes Mitglied im Gremium.
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Rahmenvereinbarung für polizeiliche Zusammenarbeit
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Die Kantone St.Gallen und Appenzell I.Rh. haben eine Rahmenvereinbarung für Dienstleistungen im Bereich von polizeilichen Aufgaben abgeschlossen. Diese wird ab 2023 umgesetzt. Bezüglich Notrufzentrale und polizeilicher Grundversorgung im Bezirk Oberegg wird die bisherige Zusammenarbeit mit der Kantonspolizei Appenzell A.Rh. abgelöst. Zudem ist vorgesehen, dass die Kantonspolizei St.Gallen künftig auch Aufgaben im Bereich Kriminaltechnik für die Innerrhoder Polizei wahrnehmen wird.
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False
Mitteilung der Standeskommission
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Mitteilungen aus der Sitzung vom 4. April 2017, Teil 1.
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False
Appenzell Innerrhoden fällt nicht unter das Zweitwohnungsgesetz
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Der Zweitwohnungsanteil liegt in allen Bezirken des Kantons Appenzell I.Rh. unter dem Schwellenwert von 20%. Die vom Grossen Rat am 20. Juni 2016 verabschiedete Einführungsverordnung kommt somit vorderhand noch nicht zum Tragen.
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Mitteilung der Standeskommission
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Mitteilungen aus der Sitzung vom 17. November 2020, Teil 2
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Jugendliche konnten in jedem zweiten Fall Alkohol kaufen
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Nicht alle Betriebe setzen den Jugendschutz in puncto Alkoholverkauf korrekt um. Immer wieder kommen unter 16-jährige Jugendliche leicht an Alkohol. Oft wird weder nach dem Alter der Käuferinnen und Käufer gefragt noch ein Ausweis verlangt. Dies ergaben Testkäufe, die das Blaue Kreuz St.Gallen-Appenzell im Auftrag des Gesundheitsamts des Kantons Appenzell I.Rh. im September an unterschiedlichen Verkaufsstellen in Appenzell durchgeführt hat.