Aktuelle Mitteilungen
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Ostschweizer Kantone für Verlängerung bis Ende Februar
Die Regierungen der Kantone St.Gallen, Appenzell A.Rh., Appenzell I.Rh. und Thurgau sind einverstanden mit einer Verlängerung der COVID-19-Massnahmen, aber vorderhand nur bis am 28. Februar 2022. Die Massnahmen müssen regelmässig überprüft und nach einem Abflachen der Omikronwelle gelockert werden. Die Kantone sprechen sich sodann für einen Verzicht auf Einreisetests bei geimpften und genesenen Personen und gegen den Fernunterricht an Hochschulen aus. Sie sehen vorderhand keinen Bedarf für zusätzliche kantonale Massnahmen.
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Abklärungen zur weiteren Nutzung des ehemaligen Spitalareals
Die Standeskommission prüft zurzeit, wie das ehemalige Spitalareal nachhaltig und bedarfsgerecht genutzt werden kann. Im Vordergrund steht eine mögliche Zusammenarbeit mit der Solviva AG. Die im Pflegebereich tätige Familienunternehmung klärt ab, ob für sie der Bau eines neuen Gebäudes auf dem ehemaligen Spitalareal in Betracht kommt, in dem sie ein Angebot für spezialisierte Pflege betreiben möchte. Im neuen Gebäude, das im Baurecht erstellt würde, könnten sich das Kantonale Gesundheitszentrum sowie weitere Gesundheitsdienstleistende langfristig einmieten. Die Standeskommission hat die Solviva AG beauftragt, eine entsprechende Studie zu erstellen.
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Mitteilung der Standeskommission
Mitteilungen aus den Verhandlungen der Standeskommission
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Mitteilung der Standeskommission
Mitteilungen aus den Verhandlungen der Standeskommission
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Mitteilung der Standeskommission
Mitteilungen aus den Verhandlungen der Standeskommission
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Mitteilung der Standeskommission
Mitteilungen aus den Verhandlungen der Standeskommission
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Mitteilung der Standeskommission
Mitteilungen aus den Verhandlungen der Standeskommission
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Ostschweizer Kantone unterstützen Vorgehen des Bundesrats
Angesichts der hohen Zahl an Hospitalisierungen und der Risiken mit der Omikron-Variante hat der Bundesrat Vorschläge für weitergehende Massnahmen gegen die Corona-Pandemie in eine Konsultation gegeben. Die Kantone St.Gallen, Appenzell A.Rh., Appenzell I.Rh. und Thurgau anerkennen den Handlungsbedarf, um einen weiteren Lockdown zu vermeiden. Sie begrüssen die vorgeschlagenen Anpassungen im Grundsatz und unterstützen die Variante 1, 2G-Regel mit Masken- und Sitzpflicht.
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Maskentragpflicht in Innerrhoden
In Appenzell I.Rh. besteht seit dem 2. Dezember 2021 eine erweiterte Maskenpflicht für Veranstaltungen, Märkte sowie Fach- und Publikumsmessen. Inzwischen hat der Bund die Möglichkeit für eine Beschränkung auf 2G beschlossen. Die Standeskommission hat diese Bestimmung nun auch in die kantonale Regelung übernommen.
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Mitteilung der Standeskommission
Mitteilungen aus den Verhandlungen der Standeskommission