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Kantonale Zulassungsbestimmungen für Einrichtungen der Gesundheitsversorgung angepasst
Einrichtungen der Gesundheitsversorgung benötigen gemäss Gesundheitsgesetz eine kantonale Bewilligung. Die Standeskommission hat die entsprechenden Ausführungsbestimmungen, welche die Zulassungsvoraussetzungen sowie die Rechte und Pflichten von Unternehmen aus dem Gesundheitsbereich regeln, mittels einer Totalrevision präzisiert. Bisherige Betriebsbewilligungen bleiben weiterhin gültig. Für neu der Bewilligungspflicht unterstellte Unternehmen gilt eine Übergangsfrist bis Ende 2021.
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Hinweis auf Fristablauf für Medizinal- und Gesundheitsfachpersonen
Die gesetzliche Übergangsfrist zur Einholung einer Berufsausübungsbewilligung für alle neu der Bewilligungspflicht unterstellten Tätigkeiten im Gesundheitswesen läuft Ende Jahr ab.