Betreibung
Für die Durchführung der Schuldbetreibungen und Konkurse bildet der Kanton Appenzell I.Rh. einen Betreibungs- resp. Konkurskreis.
Das Betreibungsamt verrichtet hauptsächlich folgende Handlungen
- Erstellen von Auszügen aus dem Betreibungsregister
- Ausstellung von Zahlungsbefehlen anhand der eingegangen Betreibungsbegehren
- Vollzug von Pfändungen bzw. Zustellung von Konkursandrohungen anhand der eingegangenen Fortsetzungbegehren
- Vollzug von Verwertungen anhand der eingegangenen Verwertungsbegehren
- Vollzug von Arresten anhand der eingegangenen Arrestbegehren
- Vollzug von Retentionen anhand der eingegangenen Retentionsbegehren
- Führung des Eigentumvorbehaltsregister und des Viehverschreibungsregisters
Betreibungsferien: 7 Tage vor und nach Ostern und Weihnachten sowie vom 15. Juli bis und mit 31. Juli.