Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde
Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) ist mit dem Vollzug des Kindes- und Erwachsenenschutzrechts betraut.
Behörde
Die Behördenmitglieder sind zuständig für die Verfahrensleitung und entscheiden, ob und in welchem Umfang Erwachsenen- oder Kindesschutzmassnahmen angezeigt sind.