Meliorationsamt
Das Meliorationsamt ist für die Verbesserungen der Infrastrukturen in der Landwirtschaft zuständig. Es umfasst folgende Sparten:
- Erschliesssungen
- Stromversorgungen
- Wasserversorgungen
- landwirtschaftlicher Hochbau
- Projekte zur Verarbeitung, Lagerung und Vermarktung durch bäuerliche Produzenten oder gewerbliche Kleinbetriebe
- Projekte zur regionalen Entwicklung
Jährlich steht dem Kanton eine bestimmte Summe als Bundesbeiträge zur Verfügung. Daraus müssen sowohl die Hochbauten als auch die Tiefbauten realisiert werden. Die Standeskommission bestimmt deshalb auf Antrag der Kommission für Hilfen und Beiträge im Februar oder März diejenigen Projekte, welche im laufenden Jahr realisiert werden können. Da einerseits die Höhe der Beiträge schwankt, andererseits ein Gleichgewicht unter den Bezirken und den Strukturverbesserungs-Vorhaben angestrebt werden muss, ist es schwierig vorauszusagen, wann ein angemeldetes Projekt verwirklicht werden kann.
Zuständig für folgende Themen
- Beiträge und Kredite
- Hilfen Dritter (Landwirtschaft)
- Landwirtschaftliche Investitionskredite
- Landwirtschaftlicher Hochbau
- Landwirtschaftlicher Tiefbau
- Meliorationsamt
- Nicht versicherbare Elementarschäden
- Schweizerischer Elementarschadenfonds
- Soziale Begleitmassnahmen in der Landwirtschaft
- Wohnbausanierungen