Massnahme T2
Aufgabenbeschrieb
2024 hat sich die Standeskommission für eine Begrenzung der Parkplatzkapazitäten an den Ankunftsorten und eine mittelfristige Abkehr von den Wiesenparkplätzen ausgesprochen. Gleichzeitig gab sie zwei weiterführende Arbeiten in Auftrag, die Einführung eines Parkleit- und Reservationssystems sowie Prüfung von Parkierungsabgaben als äquivalente Abgabe der Tagesgäste zur Kurtaxe.
Projektstand
Abgeschlossen
Resultat
Parkierungsabgabe: Die beabsichtigte Wirkung einer tagestouristischen Parkierungsabgabe ist dreierlei. Erstens soll die langfristige Finanzierung des Parkleit- und Reservationssystems sichergestellt sein, zweitens soll die Finanzierung weiterer Infrastrukturvorhaben ermöglicht werden und drittens soll die Wahl des Verkehrsmittels und des Parkplatzes anhand von Tarifen fürs Parkieren gelenkt werden. Die Standeskommission hat am 20. Mai und am 1. Juli 2025 Beschlüsse zu den Tarifen fürs Parkieren gefasst. Sie befürwortete eine zweckgebundene und lenkungsorientierte kantonale Parkierungsabgabe. Sie hielt an der heutigen kulanten Haltung beim Gratisparkieren für Kurzparken fest, will aber eine Lenkungswirkung durch angepasste Parktarife erreichen. Die Stundentarife sollen zwischen Fr. 2.-- und Fr. 4.--, die Tagestarife zwischen Fr. 15.-- und Fr. 30.-- liegen. Die Tarife für Camper sollen Fr. 4.-- pro Stunde und Fr. 50.-- pro Übernachtung betragen und für Reisebusse soll eine Pauschale von Fr. 100.-- pro Parkiervorgang erhoben werden. Das Justiz-, Polizei- und Militärdepartement wurde mit den Gesetzgebungsarbeiten beauftragt. Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger werden voraussichtlich an der Landsgemeinde 2028 über die Vorlage abstimmen können.
Parkleit- und Reservationssystem: Die Standeskommission hat sich am 1. Juli 2025 für die Installation des Parkleit- und Reservationssystems PARES ausgesprochen. PARES informiert die Verkehrsteilnehmenden frühzeitig über die Situation an den Zielorten (Dorf Appenzell, Wasserauen, Brülisau, Jakobsbad), zeigt mit Wegweisern die andernorts verfügbaren Parkplätze an und ermöglicht mit elektronischen Hinweistafeln die Umleitung auf alternative Parkplätze. Für die Steuerung der Verkehrsteilnehmenden können auch Sperrungen der Zufahrt vorgenommen werden, wenn in einer Zielzone keine Parkplätze mehr verfügbar sind. Für die Finanzierung des Systems sollen insbesondere Mittel aus den zweckgebundenen Parkplatzfonds der Bezirke verwendet werden. Die Gespräche dazu sind im Gang. Die Einführung von PARES ist für das Jahr 2026 geplant.
Dokumente T2
Typ | Titel | Dokumentdatum |
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Bericht T2.1 Parkierungsabgaben | 20.08.2025 | |
Bericht T2.2 PARES | 20.08.2025 | |
MM Appenzell I.Rh. regelt Parkierung neu.pdf | 20.08.2025 |