Handelsregisteramt
Das Handelsregister ist ein öffentliches Verzeichnis für wirtschaftliche Informationen über Unternehmen. Es dient der Konstituierung und der Identifikation von Rechtseinheiten und bezweckt die Erfassung und Offenlegung rechtlich relevanter Tatsachen und gewährleistet die Rechtssicherheit sowie den Schutz Dritter im Rahmen zwingender Vorschriften des Zivilrechts.
Handelsregisterbelege sind öffentlich und damit von Dritten einsehbar. Um keine vertrauliche Informationen preisgeben zu müssen, können von Protokollen Auszüge mit den für das Handelsregister relevanten Tatsachen ausgefertigt und eingereicht werden.
Wenn Sie mit dem Handelsregisteramt in Kontakt treten, gibt es dafür verschiedene Gründe:
- Sie nehmen Einblick in das Handelsregister
- Sie beabsichtigen eine neue Eintragung oder Sie wollen ihren bereits bestehenden Eintrag ändern
- Sie wollen eine öffentliche Beurkundung in gesellschaftsrechtlichen Angelegenheiten (z.B. Gründung, Statutenänderung, Auflösung, Kapitalerhöhung, Kapitalherabsetzung, usw.) durchführen.
- Sie wollen die Beglaubigung Ihrer Unterschrift oder einer Fotokopie vornehmen lassen.