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Kantonale Zulassungsbestimmungen für Einrichtungen der Gesundheitsversorgung angepasst
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Einrichtungen der Gesundheitsversorgung benötigen gemäss Gesundheitsgesetz eine kantonale Bewilligung. Die Standeskommission hat die entsprechenden Ausführungsbestimmungen, welche die Zulassungsvoraussetzungen sowie die Rechte und Pflichten von Unternehmen aus dem Gesundheitsbereich regeln, mittels einer Totalrevision präzisiert. Bisherige Betriebsbewilligungen bleiben weiterhin gültig. Für neu der Bewilligungspflicht unterstellte Unternehmen gilt eine Übergangsfrist bis Ende 2021.
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Angepasste Test- und Impfmöglichkeiten
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Die aktuelle Lage erlaubte es dem Bund, einen Grossteil der Schutzmassnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie aufzuheben. Vor diesem Hintergrund passt der Kanton Appenzell I.Rh. das Test- und Impfangebot an. Das kantonale Testzentrum wird per Ende März geschlossen. Beim kantonalen Impfzentrum werden auf telefonische Anmeldung weiterhin Impftermine vergeben.
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Wöchentliche Publikation der aktuellen Coronazahlen
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Die aktuellsten Zahlen aus dem Kanton Appenzell I.Rh. rund um das Coronavirus werden neu jeweils in der Samstagsausgabe des Appenzeller Volksfreunds veröffentlicht.
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Vorbereitungen auf Flüchtlinge aus der Ukraine
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Der Kanton Appenzell I.Rh. bereitet sich auf die Aufnahme von Schutzsuchenden aus der Ukraine vor. Derzeit bestehen ausreichend Kapazitäten in den Asylunterkünften.
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Gesucht für Ukraineflüchtlinge
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Das Asylzentrum Mettlen sucht Kinderbetten und Kinderwagen in gutem Zustand. Für die Betreuung werden zudem Dolmetscherinnen und Dolmetscher (ukrainisch oder russisch) gesucht.
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Genügend Kinderbetten- und wagen für Ukraineflüchtlinge - Weiterhin Dolmetscherinnen und Dolmetscher gesucht
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Für die Betreuung von Ukraineflüchtlingen werden weiterhin Dolmetscherinnen und Dolmetscher (ukrainisch oder russisch) gesucht. Der Bedarf an Kinderbetten und -wagen ist aktuell gedeckt.
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Erweitertes Impfangebot in der letzten Dezemberwoche
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Das Bundesamt für Gesundheit und die Eidgenössische Kommission für Impffragen haben die Empfehlungen für die Covid-19-Auffrischimpfung angepasst. Eine Auffrischimpfung mit einem mRNA-Impfstoff wird allen vollständig gegen Covid-19 geimpften Personen ab 16 Jahren frühestens neu vier Monate nach Abschluss der Grundimmunisierung empfohlen. Daher wird das Impfangebot im Kanton in der letzten Dezemberwoche kurzfristig entsprechend ausgebaut.
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Weniger Verstösse bei Alkoholtestkäufen an der Fasnacht
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An der Fasnacht in Appenzell wurden acht Alkoholtestkäufe durchgeführt. In zwei Fällen wurde Alkohol an Minderjährige verkauft – die Zahl ist tiefer als noch im Vorjahr.
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Rauchfreier Monat 2024
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Gemeinsam fällt es leichter, mit dem Rauchen aufzuhören. Den «Rauchfreien Monat» gibt es im November 2024 bereits zum dritten Mal. Dabei sind alle Raucherinnen und Raucher dazu eingeladen, den ganzen Monat lang gemeinsam mit dem Rauchen aufzuhören.
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Sehr gutes Ergebnis bei Alkoholtestkäufen am Schwingfest
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Am eidgenössischen Jubiläums-Schwingfest 2024 in Appenzell zeigten Testkäufe, dass sich alle Verkaufsstellen konsequent an die Jugendschutzbestimmungen hielten. Keiner der getesteten Betriebe verkaufte Alkohol an Minderjährige. Künftig werden in Appenzell auch Testkäufe für Tabakprodukte durchgeführt.